Aktuelles vom Glühlampenverbot
Neue Energieeffizienzklassen für Beleuchtung
Seit dem 01.09.2021 gibt es ein neues Energieeffizienzlabel für Leuchtmittel, da die alte Darstellung zu unübersichtlich wurde: Viele Leuchtmittel wurden aufgrund ihrer hohen Effizienz in die Effizienzklassen A+ und A++ eingeordnet. Nach neuer Einordnung in die Effizienzklassen werden diese Leuchtmittel nun oft in die Kategorien E und F sortiert, obwohl ihre Effizienz keinen Deut schlechter wurde. Mit der neuen Darstellung ist jedoch jede Menge „Luft nach oben“, falls zukünftig bedeutend effizientere Leuchtmittel den Markt erreichen werden.
Auf den neuen Energielabeln werden der Name des Herstellers und die Modellbezeichnung oben dargestellt. In der Mitte erfolgt die Klassifizierung des Leuchtmittels anhand der neuen Energieeffizienzklassen. Links unten kann der Energieverbrauch auf 1000 Betriebsstunden abgelesen werden, was einer Leuchtdauer von durchschnittlich 2,7 Stunden pro Tag entspricht und damit als Standardwert für viele Leuchtmittel im Haushalt definiert wurde.
Über den QR-Code, der sich rechts unten auf dem Energielabel findet, können weitere Informationen über das Leuchtmittel aufgerufen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.
Beleuchtungsverordnung 2021
Quelle: licht.de
Beleuchtungsverordnung 2018
Am 1. September 2018 tritt eine weitere Stufe der EU Leuchtmittelverordnung in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle Leuchtmittel mit ungebündeltem Licht mindestens eine Energieeffizienzklasse von B aufweisen. Hochvolt-Halogenlampen werden daher nicht mehr verfügbar sein. Ausgenommen hiervon sind die Typen „G9“ und „R7s“. Mehrheitlich können die neuen Birnen jedoch weiterhin mit den bisherigen Leuchten betrieben werden. Leuchtmittel, die bis zu diesem Stichtag hergestellt, oder in die EU eingeführt wurden, dürfen weiter verkauft werden.
Wie immer gilt: Kommen Sie vorbei, wir finden eine Lösung.